NETFLIX hat jahrelang unrechtmäßig Preise erhöht.
Jetzt kannst du dein Geld zurückfordern – einfach, automatisch und rechtssicher. Für einmalig 9,99 €.
Aktueller Preis für diesen Tarif: 0.00 €/Monat
Rückerstattung geschätzt für die letzten max. 36 Monate (oder seit Abo-Start, falls kürzer), basierend auf deinem ursprünglichen Startpreis.
Unsere Rückzahlungs-Taktik gegen Netflix
In den letzten Jahren hat sich das Netflix-Abo für viele Verbraucher deutlich verteuert. Während das Standard-Abo 2014 noch 8,99 Euro pro Monat kostete, stieg der Preis bis 2022 auf 12,99 Euro – das Premium-Abo sogar von 11,99 Euro auf 17,99 Euro. Über Jahre hinweg hat Netflix also mehrfach an der Preisschraube gedreht – und das oftmals ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer. Genau darin liegt das rechtliche Problem.
Denn nach geltendem deutschen Vertragsrecht dürfen Unternehmen Entgelte nicht einseitig erhöhen, wenn keine transparente und rechtlich wirksame Einwilligung vorliegt. Mehrere Gerichte haben inzwischen eindeutig festgestellt: Die von Netflix verwendete Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war unwirksam. Betroffene Kundinnen und Kunden haben deshalb einen Anspruch auf Rückerstattung – in vielen Fällen über 100 Euro, teils sogar bis zu 200 Euro.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung steht eine Klausel in den Netflix-AGB. Diese erlaubte es dem Unternehmen, „nach billigem Ermessen“ die Preise zu verändern. Verbraucher sollten solche Änderungen durch ein einfaches Pop-up-Fenster akzeptieren – ein Klick auf „Zustimmen“ wurde vorausgesetzt, um weiter streamen zu können. Doch genau das genügt nach Auffassung mehrerer Gerichte nicht. Das Landgericht Berlin, das Kammergericht Berlin und zuletzt das Landgericht Köln haben klargestellt: Eine solch intransparente und einseitige Preisanpassung benachteiligt Verbraucher unangemessen (§ 307 BGB). Ein neuer Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Nutzer eindeutig verstehen, dass sie einer Preisänderung zustimmen – und dass sie auch Nein sagen dürfen. Bloßes Weitergucken oder ein erzwungener Klick ohne Wahlfreiheit reicht dafür nicht aus.
Im Mai 2025 sprach das Landgericht Köln zwei besonders wichtige Urteile: Am 15.05.2025 (Az. 6 S 114/23) und am 16.05.2025 (Az. 26 O 12/23) wurde entschieden, dass Netflix über Jahre hinweg zu viel kassiert hat. Das Gericht erkannte die Rückforderung eines Kunden in Höhe von rund 200 Euro an – und wies ausdrücklich darauf hin, dass die Preiserhöhungen seit 2019 nicht rechtmäßig vereinbart waren. Der Kunde hatte keiner einzigen Erhöhung aktiv zugestimmt. Zudem wurde festgestellt, dass die verwendete AGB-Klausel nicht nur unwirksam, sondern sogar irreführend sei. Eine einseitige Erhöhung – ohne vertragliche Gegenleistung oder Preissenkung bei sinkenden Kosten – sei mit dem geltenden Verbraucherrecht nicht vereinbar. Auch der Bundesgerichtshof hatte bereits 2022 geurteilt, dass eine frühere Preisanpassungsklausel von Netflix endgültig unzulässig sei.
Juristisch ist die Lage nun klar. Und auch die Verbraucherzentralen empfehlen: Wer keine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, sollte sein Geld zurückverlangen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 812 BGB („ungerechtfertigte Bereicherung“). Dabei gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren – das heißt: Rückerstattungen für die Jahre 2021 bis 2023 sind noch problemlos durchsetzbar. Netflix hat seine Abo-Preise über Jahre hinweg erhöht – doch viele dieser Erhöhungen waren rechtlich nicht zulässig. Millionen Kundinnen und Kunden haben ein Recht auf Rückerstattung. Mit dem Dienst www.netflix-retoure.de lässt sich dieser Anspruch ganz unkompliziert geltend machen: Musterschreiben generieren, abschicken – und Geld zurückholen.
Juristische Klarheit für dein gutes Recht
Wir entwickeln digitale Werkzeuge für Bürgerinnen und Bürger, um sich gegen unrechtmäßige Forderungen und Eingriffe zu wehren – im Verwaltungs- wie im Zivilrecht. Ob Rundfunkbeitrag, Impfpflicht, Kriegsdienstverweigerung oder Grundsteuer – unsere Partner kennen die rechtlichen Wege. Auch Corona-Bußgelder prüfen wir systematisch auf ihre Rechtmäßigkeit. Wir helfen dir, dein Recht selbst wirksam geltend zu machen – klar, strukturiert und ohne Anwaltszwang.Weil Freiheit nicht erklärt werden muss – sie gilt.
Muss ich Kunde in Deutschland gewesen sein?
Ja. Die Rückforderung basiert auf deutschem Recht (BGB) und den Entscheidungen deutscher Gerichte. Wenn Dein Wohnsitz oder Zahlungsort außerhalb Deutschlands lag, kann es komplizierter sein.
Was ist, wenn ich mein Netflix-Konto schon gekündigt habe?
Auch dann kannst Du die Rückzahlung verlangen – entscheidend ist, dass Du den Dienst bezahlt hast, nicht, ob Du ihn heute noch nutzt.
Gilt mein Anspruch auch, wenn ich nur kurze Zeit zu viel gezahlt habe?
Ja. Auch bei wenigen Monaten lohnt sich die Rückforderung – rechtlich zählt jeder Euro.
Was passiert nach dem Versand des Schreibens?
Du erhältst eine Eingangsbestätigung von Netflix oder keine Reaktion. Falls nötig, kannst Du später nachhaken oder Dich an eine Schlichtungsstelle wenden – Infos dazu folgen ggf. per Newsletter.
Muss ich alle Preisänderungen einzeln nachweisen?
Nein. Es reicht, wenn Du Deinen ursprünglichen Einstiegspreis kennst und den aktuellen Preis. Daraus ergibt sich die Differenz – unser Rechner hilft Dir dabei.
Kann ich mehrere Haushaltsmitglieder anmelden?
Ja, wenn mehrere Personen eigene Netflix-Konten hatten und eigenständig gezahlt haben, kann jeder einzeln die Rückforderung starten.
Gibt es eine Verjährung?
Ja. Rückforderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Wenn Du also 2022 zu viel gezahlt hast, kannst Du es bis 31.12.2025 zurückverlangen. Beträge, die Du vor 2022 gezahlt hast, kannst Du leider nicht mehr zurückfordern.
Muss ich vor Gericht ziehen?
Nein. Unser Tool zielt auf eine außergerichtliche Rückforderung ab. Du kannst im nächsten Schritt selbst entscheiden, ob Du weitergehende rechtliche Schritte gehen willst.
Was passiert, wenn Netflix ablehnt oder nicht reagiert?
Dann kannst Du weitere Maßnahmen ergreifen (z. B. Verbraucherzentrale, Ombudsstelle oder Klage). Wir prüfen gerade passende nächste Schritte und informieren Dich per Newsletter.
Ist das Ganze legal?
Ja. Du machst von Deinem gesetzlich verankerten Anspruch (§ 812 BGB) Gebrauch. Das Landgericht Köln hat Netflix die Grundlage für die Preiserhöhungen entzogen.
Was passiert mit meinen Daten?
Deine Angaben werden nur zur Erstellung des Schreibens verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, außer zum Versand (z. B. E-Mail).
Wer steckt hinter Netflix-Retoure?
Ein Projekt von RechtFürAlle und der Freiheitskanzlei – bekannt durch Plattformen wie grundsteuer-express.de und kriegsdienstblocker.de. Wir setzen uns für gerechte, digitale Selbstermächtigung ein.
Was, wenn ich unsicher bin oder Hilfe brauche?
Wir bauen derzeit ein Support-Forum auf. Trag Dich in unseren Newsletter ein, um informiert zu bleiben. Du kannst auch eine E-Mail an support@freiheitskanzlei.de schicken.
Kann ich meine Forderung auch an Netflix UK/US richten?
Aktuell nicht über unser Tool. Unser Schreiben basiert auf deutschem Vertragsrecht. Bei internationalen Abos kann das Vorgehen anders sein.
Warum ist unser Angebot keine Rechtsberatung?
Transparenzhinweis: Unser Service bietet automatisierte Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten und stellt allgemeine Informationen bereit. Wir erbringen keine individuelle Rechtsberatung und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen allgemeine Hilfestellungen zu bieten; für spezifische rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.